Neuanmeldung
in der psychotherapeutischen
Praxis für Kinder und Jugendliche
Neuanmeldungen zu Therapieplätzen nehme ich ausschließlich während der Telefonsprechzeiten entgegen. Für ein Erstgespräch ist die schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern notwendig. Ab dem Alter von 15 Jahren können Jugendliche sich auch selbstständig für eine psychotherapeutische Sprechstunde anmelden.
In den psychotherapeutischen Sprechstunden wird geklärt, ob ein Verdacht einer krankheitswertigen Störung vorliegt und somit eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Akutbehandlung.