Neuanmeldung

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in der psychotherapeutischen
Praxis für Kinder und Jugendliche

Neuanmeldungen zu Therapieplätzen nehme ich ausschließlich während der Telefonsprechzeiten entgegen. Für ein Erstgespräch ist die schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern notwendig. Ab dem Alter von 15 Jahren können Jugendliche sich auch selbstständig für eine psychotherapeutische Sprechstunde anmelden.

In den psychotherapeutischen Sprechstunden wird geklärt, ob ein Verdacht einer krankheitswertigen Störung vorliegt und somit eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Akutbehandlung.

eigene Stärken entdecken und eigene denkmuster hinterfragen


In sogenannten probatorischen Sitzungen erfolgt eine ausführlichere diagnostische Abklärung und es wird besprochen, welches Therapieverfahren für den/ die Patient*in am geeignetsten ist. Der/Die Patient*in wird über die geplanten psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen informiert. Zusätzlich wird erläutert, wie die psychischen Probleme damit bearbeitet werden können.

Wenn eine Therapie notwendig ist, werde ich einen Antrag auf Therapie (entweder Kurzzeittherapie bzw. Langzeittherapie) bei der entsprechenden Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse wird nicht über die Begründung für den Antrag informiert. Ein*e Gutachter*in überprüft in einem sogenannten „Gutachterverfahren“ den Antrag, anonym.

annehmen und auch umdenken können

Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Was in einer Psychotherapie besprochen wird ist vertraulich. Nur wenn es ein/e Patient*in erlaubt, erfährt es ein Dritter (z.B. Personensorgebrechtigte wie Eltern).

Sie erreichen mich zu den folgenden telefonischen Sprechzeiten:

Di 12.00 – 14.30 Uhr

Do 08.00 – 08.50 Uhr